Wer erbt, wenn Verwandte fehlen?
25.11.2024 Hubert Peter Pazdera
Ein Man / eine Frau ist alleinstehend und hat weder Nachkommen noch Verwandte der grosselterlichen Linie. Wer erbt nach seinem / seinen Tod den Nachlass?
Erbe ist der Kanton, sofern er / sie keine in einem Testament nichts anderes festlegen.
Gibt es weder einen Ehegattennach direkte Nachkommen oder Erben des elterlichen oder grosselterlichen Stamms, geht das Erbe einer verstorbenen Person laut Gesetz and der Staat. So ist etwa z. B. in Basel-Landschaft je zur Hälfte der Kanton und die Wohnsitzgemeinde, im Thurgau die Wohnsitzgemeinde und im Kanton Zug je nachdem die Wohnsitz- oder die Heimatsgemeinde.
Wenn man ledig ist und kein Nachkommen hat kann er in seinem Testament über seinem ganzen Vermögen frei bestimmen.
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