Steuererklärung leicht gemacht
25.2.2022 Hubert Peter Pazdera
Sie wollen Steuern optimieren? Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie das hinbekommen.
Digitalisierung statt Papierkrieg, alle Kantone bieten heute elektronische Hilfsmittel für die Steuererklärung an, zunehmend läuft die Sache direkt online. Doch auch der Umgang mit digitalen Tools hat seine Tücken, und über allfälige Möglichkeiten zur Opritimierung muss man sich nach wie vor selbst informieren. Was ist bei der Steuererklärung 2022 neu, was gilt ganz allgemein? Hier eine Auswahl.
1 Berufsauslagen während der Corona-Pandemi
Weil viele Leute zu Hause arbeiteten, führten mehrere Kantone vorübergehend spezielle Regeln für die Steuererklärung ein. Die aktuell möglichen Abzüge in den einzelnen Kantonen sowei weitere wichtige Steuerzahlen finden Sie Online.
2 Neue Regelung für Geschäftsautos
Seit Anfang 2022 können Nutzer von Geschäftsfahrzeugen bei der Bundessteuer anstelle der aufwendigen Rechnung eine hörere Pauschale von jährlich 10,8 Prozent wählen. Dann entfallen die Aufrechnung der Kosten für den Arbeitsweg sowie der Abzug von 3000 Franken. Diese Möglichkeit wurde eingeführt, um Firmen und Angestellte administrativ zu entlasten. Die Pauschale lohnt sich insbesondere für Leute mit langem Arbeitsweg.
3 Neue Regelung bei Quellensteuer
Anfangs 2021 sind neue Regeln für die Quellenbesteuerung in Kraft getreten. Sie führen dazu, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz häufiger ordentlich besteuert werden. So dürfen neu auch quellenbesteurte Personen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn ihr Bruttolohn unter 120 000 Franken liegt. Der Antrag dafür muss bis 31. März 2022 bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Achtung, wer sich einmal für diese Opriton entschieden hat, kann den Schritt nicht mehr rückgängig machen und wird auch in Zukunft stets ordenlich veranlagt.
Beim AGENTUR PAZDERA finden Sie viele weiter hilfreiche Beispiele, um Ihre Steuerlast so tief wie möglich halten. Bevor Sie sich aber überhaupt mit der Steuererklärung beschäftigen, legen wir Ihnen folgender Rat ans Herz: Sammeln Sie übers Jahr Belege. Wenn Lohnausweis, Zinsausweise, Belege über Berufsauslagen, Spendenbescheinigungen, Rechnungen für Fremdbetreuung und di Ausbildung der Kinder und Ähnlicherd bereitliegen, ersparen Sie sich viel Ärger.
Sie haben Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben? Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung, und wir werden uns um alles für Sie kümmern.