Antrag auf Erhöhung der Altersrente für ein erzogenes Kind
23.5.2023 Hubert Peter Pazdera
Ein Antrag auf Erhöhung der Altersrente für ein erzogenes Kind kann von einer Person gestellt werden, die Anspruch auf eine Altersrente hat und mindestens ein Kind erzogen hat. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die dazu dient, Personen zu belohnen und anzuerkennen, die in der Vergangenheit Kinder erzogen und damit zur künftigen Entwicklung der Gesellschaft beigetragen haben. Ein solcher Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Verwaltungsstelle oder Sozialverwaltung gestellt, die für die Gewährung von Renten zuständig ist. Der Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen einreichen, um nachzuweisen, dass er tatsächlich ein oder mehrere Kinder erzogen hat. Ein Antrag auf Erhöhung Ihrer Altersrente für ein Kind, das Sie erzogen haben, kann Ihnen zu höheren Altersrentenleistungen verhelfen.
Sie können dies ab dem 1. September 2022 beantragen. Für Frauen, deren Rentenalter aufgrund der Anerkennung der Kindererziehung gesenkt wurde und die vor dem 1. Januar 2023 eine Altersrente erhalten haben, ist kein Antrag erforderlich. Auch für Frauen, die eine so genannte umgewandelte Altersrente beziehen, d. h. Frauen, deren Invaliditätsrente vor dem 1. Januar 2023 mit Vollendung des 65. Lebensjahres in eine Altersrente umgewandelt wurde, wird die Altersrente automatisch um das Erziehungsgeld erhöht, ohne dass ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss.
Sie haben dann Anspruch auf eine zusätzliche Erhöhung der Rentenbemessung:
Personen, die bei der Beantragung einer Altersrente mit einem Zuteilungsdatum nach dem 31. Dezember 2022 einen Antrag auf Erhöhung des Prozentsatzes der Altersrente für ein erzogenes Kind gestellt haben.
Personen, die eine Erhöhung des Prozentsatzes der Altersrente für ein erzogenes Kind für eine Altersrente beantragt haben, die bereits vor dem 1. Januar 2023 gewährt wurde.
Personen, die Anspruch auf eine Altersrente hatten, deren Anspruch jedoch erloschen ist, weil ihre bisherige Invaliditätsrente höher war, können ebenfalls eine Erhöhung beantragen, sobald ihre Invaliditätsrente in eine Altersrente umgewandelt worden ist (mit 65 Jahren).
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